Die Bundesregierung und die KfW haben vor dem Hintergrund der besonderen Lage aufgrund der Corona-Pandemie das KfW-Sonderprogramm nebst Schnellkredit bis 31.12.2021 verlängert und außerdem die Höchstbeträge angepasst.

Diese betragen künftig im KfW-Schnellkredit:

  • 1,8 Mio. Euro für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten
  • 1,125 Mio. Euro für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten
  • 675.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten

Pro Unternehmensgruppe ist dabei weiterhin von einer maximalen Kreditobergrenze auszugehen, die 25 % des Jahresumsatzes 2019 beträgt.
Die Kreditobergrenze im KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit wird auf 1,8 Mio. Euro angehoben, wenn die Laufzeit mehr als sechs Jahre beträgt.