Windräder, die in der Nähe von Wohnungen errichtet werden, sorgen nicht nur für Lärm sondern auch für einen Schattenwurf, dieser wird als Schlagschatten bezeichnet. Wenn nun der Betreiber der Windkraftanlage deshalb eine Entschädigung an die Betroffenen zahlt, stellt sich die Frage: steuerfrei oder steuerpflichtig. Hier gilt, wenn die Entschädigung gezahlt wird, weil man sich aufgrund des Lärms und des Schattens beeinträchtigt fühlt, ist die Entschädigung in der Regel steuerfrei. Steuerpflichtig dagegen ist die Zahlung, wenn es sich um einen Ausgleich für einen Verlust von Einkünften handelt, so dass die Entschädigung versteuert werden muss.