Durch das Bundesfinanzministerium (BMF) wurde ein Schreiben veröffentlicht zur steuerlichen Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung aus geschäftlichem Anlass als Betriebsausgaben.

Hier geht das BMF ausführlich auf die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Bewirtungsrechnung ein. Bei einer Bewirtung in einem Bewirtungsbetrieb ist zum Nachweis die Rechnung über die Bewirtung beizufügen. Auf dem Eigenbeleg genügen dabei die Angaben zum Anlass und zu den Teilnehmern der Bewirtung. Im Schreiben geht das BMF auf folgende Punkte näher ein: Inhalt der Rechnung, Erstellung der Rechnung, digitale oder digitalisierte Bewirtungsrechnungen und -belege, Bewirtungen im Ausland. Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF abrufbar und in allen offenen Fällen anzuwenden.