Diskretion wurde in Banken lange großgeschrieben. Damit ist Schluss: Bei größeren Bargeldeinzahlungen müssen Kunden nun detailliert Auskunft geben, woher das Geld stammt. Denn von solchen Transaktionen gehe ein „erhöhtes Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ aus, schreibt die Finanzaufsicht BaFin in ihren Auslegungs- und Anwendungshinweisen zum Geldwäschegesetz für die Banken. Ganz besonders stünden Immobiliengeschäfte im Fokus.

Seit dem 9. August müssen die Banken die neuen Vorgaben umsetzen – und die bekommen ihre Kunden nun durchaus zu spüren.

Bestandskunden müssen die Herkunft von Barbeträgen nachweisen, sobald eine Gesamtsumme von 10 000 Euro überschritten wird. Die Aufteilung in mehrere kleine Summen soll dabei nichts ändern. Als Nachweis reichen etwa Bankbelege über eine Barauszahlung, ein Verkaufsvertrag oder ein Schenkungsvertrag. Ohne Nachweis darf die Bank das Geld nicht annehmen.
Auch bei kleineren Summen sind Rückfragen möglich. Prüfungen sind den Kreditinstituten auch hier vorgegeben, aber nur dann, wenn ein höheres Geldwäscherisiko besteht, heißt es im BaFin-Schreiben. Noch deutlich strenger sind die Regeln für Gelegenheitskunden, die vor der Einzahlung keine Geschäftsbeziehung zur Bank haben. Bei ihnen ist ein Nachweis schon ab 2.500 Euro nötig.
Immerhin: Bankkunden, die regelmäßig hohe Summen bar einzahlen, etwa Einzelhändler, genießen einen Vertrauensvorschuss. Es reicht, dass die Banken deren Transaktionen regelmäßig auf Plausibilität prüfen. Eine Kontrolle in jedem Einzelfall hingegen ist bei ihnen nicht nötig.