Wenn Steuerpflichtige ihre Steuererklärung selbst erstellen und abgeben, endet die Abgabefrist grundsätzlich sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres. Wird ein Lohnsteuerhilfeverein, ein Steuerberater oder eine andere zur Beratung befugte Person mit der Erstellung einer Erklärung beauftragt, endet die Abgabefrist grundsätzlich erst mit Ablauf des Monats Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres. Die Fristen zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 wurden um drei Monate verlängert. In nicht beratenen Fällen müssen die Steuererklärungen für 2020 daher regelmäßig bis zum 31. Oktober 2021 (bzw. bis zum nächstfolgenden Werktag) und in beratenen Fällen bis zum 31. Mai 2022 beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden.