Auch im Nordosten werden im Zuge der Grundsteuerreform Grundstücke neu bewertet.
Auch im Nordosten werden im Zuge der Grundsteuerreform Grundstücke neu bewertet. Stichtag sei der 01.01.2022, wie das Schweriner Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern mitteilte. Grundstückseigentümer müssen eine entsprechende Erklärung demnach jedoch erst im zweiten Halbjahr abgeben – als Frist ist der 31.10.2022 vorgesehen.