Die Übergangsregelung für elektronische Registrierkassen, die nach dem 25. November 2010 und vor dem 01. Januar 2020 angeschafft wurden und bauartbedingt nicht aufrüstbar sind, läuft Ende 2022 aus. Bis dahin dürfen die elektronischen Kassen noch verwendet werden, wenn sie nicht mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung aufrüstbar sind. Alle jene, die ein solches System im Einsatz haben, sollten die Umstellung und Anschaffung bis zum 31.12.2022 einplanen und einkalkulieren.