Bei Aufträgen im öffentlichen Sektor gibt es bereits die Pflicht zur Ausstellung und Versendung von E-Rechnungen. Dafür wurde die europäische Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung umgesetzt und ein Format für den Datenaustausch entwickelt. Das entwickelte Format XRechnung gilt gleichberechtigt neben anderen Standards wie z.B. ZUGFeRD 2.0. Die einzelnen Bundesländer sind verpflichtet, die EU-Richtlinie eigenständig umzusetzen. Dies kann vereinzelt zu Abweichungen gegenüber der Bundesregelung führen. Seit Beginn 2022 müssen Unternehmen bei Leistungen im öffentlichen Bereich in Baden-Württemberg, Hamburg und im Saarland bei einem Rechnungsbetrag über 1.000 € elektronische Rechnungen stellen. In Bremen gilt die E-Rechnung bereits. Um Umsatzsteuerbetrug weiter einzudämmen, plant die Koalition eine Ausweitung der E-Rechnungs-Pflicht auf die Rechnungstellung an Firmen- und Privatkunden bis 2026.