Das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes gewährleistet einen besseren Schutz vor gefälschten, fiktiven oder irreführenden Bewertungen von Waren und Dienstleistungen, die auf Online-Marktplätzen und Vergleichsplattformen angeboten werden. Die Kriterien des Rankings müssen ebenfalls für den Verbraucher ersichtlich sein. Bei Verstößen der Marktplatz- oder Plattformbetreiber sind diese schadensersatzpflichtig.
Außerdem können Waren, die zwar gleichgeartet sind, aber in den verschiedenen EU-Staaten eine unterschiedliche Zusammensetzung und Beschaffenheit haben, nicht mehr einheitlich angeboten werden. Auch Influenzer und Blogger müssen Werbung kennzeichnen und können nicht mehr einfach so Empfehlungen für Produkte abgeben, die sie z.B. von einem Unternehmen bekommen haben.
Das Gesetz verschärft zudem auch die Bedingungen auf Kaffeefahrten. Insbesondere gilt eine bessere Informationspflicht und der Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln, Medizinprodukten und Finanzanlagen wird vollends verboten. Hier drohen neuerdings Bußgelder bis zu 10.000 €. Das Gesetz ist somit ein wichtiger Schritt für Rechtssicherheit im Online-Handel.