Wer telefonisch oder online einen Kaufvertrag abschließt, kann diesen regelmäßig ohne Begründung 14 Tage lang widerrufen. Bis vor einigen Jahren wurde das Widerrufsrecht bei Bestellungen von Heizmaterial in den Kaufverträgen ausgeschlossen. Begründet wurde dies damit, dass Heizöl usw. an der Börse gehandelt wird, dementsprechend Preisschwankungen unterliegt, die der Händler nicht beeinflussen kann und daher per Gesetz kein Widerruf möglich sei.
Der BGH hatte bereits im Jahr 2015 entschieden, dass dies nicht rechtens ist. Die enthaltene Regelung in der damals vorliegenden Fassung des BGB, auf die sich die Heizölhändler vor dem Urteil beriefen, findet sich in der aktuellen Gesetzesfassung in einem anderen Paragraphen wieder.
Manche Händler behaupten nun, mit der neuen Fassung des BGB ist das Widerrufsrecht für Heizöl gekippt worden. Die Verbraucherschutzzentrale Baden-Württemberg hat aber darauf hingewiesen, dass dies nicht stimmt. Das Urteil aus dem Jahr 2015 gelte weiterhin. Zwischen Bestellung und Lieferung sei ein Widerruf für telefonisch oder online bestelltes Heizöl möglich.