Im Nachgang zur Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung haben sich Klarstellungsbedarf sowie weitere redaktionelle Änderungen ergeben. Die INSIKA-Technik wird nicht nur in Taxis, sondern auch in Mietwagen eingesetzt. Dadurch ist es erforderlich, um die Mietwagen mit den Taxis gleichzustellen, dass auch die Wegstreckenzähler in die Übergangsreglung des § 9 KassenSichV einbezogen werden. In diesem Zusammenhang wird § 9 Absatz 2 KassenSichV gestrichen. In der Datenbank „Measuring Instruments Certificates” der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt sind bereits drei Wegstreckenzähler mit digitalen Schnittstellen aufgeführt. Aufgrund dessen kann davon ausgegangen werden, dass bis zum 1. Januar 2024 mindestens drei Wegstreckenzähler mit digitaler Schnittstelle konformitätsbewertet und am Markt verfügbar sind. Daher bedarf es keiner gesonderten Übergangsregelung.