In einer Pressemitteilung hat die Bundesregierung am 28.10.2022 mitgeteilt, dass durch die neu beschlossene und vom Bundesrat abgesegnete BAföG-Reform viele Verbesserungen auf den Weg gebracht wurden. Studierende, Schüler und Schülerinnen werden bereits ab dem Wintersemester 2022/2023 besser entlastet.

So beträgt der Förderhöchstbetrag statt 861 € nun 934 €. Außerdem wurde die Altersgrenze für den Beginn der Ausbildung auf 45 Jahre erhöht. Auch die Freibeträge für das Elterneinkommen werden um 20,75 % von 2.000 € auf 2.415 € angehoben. Hinzu kommt ein höherer Vermögensfreibetrag von 15.000 € für unter 30-Jährige und 45.000 € für Studierende und Schüler/innen ab 30 Jahren. Für Auslandsstudiengebühren werden die Zuschläge von 4.600 € auf 5.600 € angehoben. Der Wohnzuschlag beträgt darüber hinaus 360 € statt 325 €. Die Antragstellung wird außerdem erleichtert, da die e-Id-Funktion des Personalausweises oder ein Ausdruck nicht mehr notwendig sind.