Nach fünf Jahren stabilen Beitragssatzes von 4,2 % wird nun auch die Abgabe für die Künstlersozialkasse angehoben. Konnte in den beiden Vorjahren die Corona-Politik den Beitragssatz noch halten, ist die Anhebung von 19 % jetzt deutlich spürbar. Empfänger von künstlerischen Leistungen sind nun zu einer Künstlersozialabgabe von 5 % verpflichtet. Die Abgabepflicht betrifft bestimmte Unternehmen. Dies sind Verwerter, wie z.B. Presseagenturen, Verlage, Galerien, Rundfunk, Theater, Fernsehen usw. aber auch Eigenerwerber, das sind Unternehmen, die für Ihre Werbung und Öffentlichkeitsarbeit Aufträge an Künstler und Publizisten vergeben. Zudem sind alle Unternehmer betroffen, die nicht nur gelegentlich künstlerische Leistungen nutzen, um dadurch Einnahmen zu erzielen.