Seit 17.11.2022 ist die Antragstellung für die Dezember-Soforthilfe möglich.

Um die 1.500 Erdgaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen haben einen Anspruch auf Erstattung oder Vorauszahlung.

Endverbraucher müssen hingegen keinen Antrag stellen. Gaskunden erhalten die Vorauszahlung für einen Monat des im September 2022 geschätzten Jahresverbrauchs unter Zugrundelegung des Gaspreises für Dezember 2022. Begünstigt sind private Haushalte, kleine und mittelständige Unternehmen sowie gemeinnützige, medizinische und ähnliche Einrichtungen, die nicht mehr als 1,5 Mio kWh Gas im Jahr verbrauchen. Sie erhalten eine Erstattung oder werden von der Vorauszahlungspflicht für Dezember befreit.

Bei der Wärmeversorgung beträgt die Entlastung für begünstigte Endverbraucher pauschal einen Monatsabschlag auf der Basis für September 2022 zuzüglich 20 %.