Vor dem BGH gelandet ist erneut ein Bausparkassenvertrag mit seinen Gebühren.

Eine Sparerin sah es nicht ein, in der Ansparphase Servicegebühren an die BHW-Bausparkasse zu bezahlen. Der BGH urteilte am 15.11.2022: Servicepauschalen während der Ansparphase in Form eines Jahresentgeltes sind nicht rechtens und mit dem wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung für Bausparen unvereinbar. Die Bausparer werden entgegen dem Gebot von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt. Die Bausparkasse hatte Kosten auf die Klägerin abgewälzt, die sie selbst aufgrund einer eigenen gesetzlichen Verpflichtung zu erbringen hat. Laut einem früheren BGH-Urteil aus 2021 dürfen Servicepauschalen auch nicht nachträglich eingeführt werden. Betroffene Sparer sollten daher ihre Verträge daraufhin überprüfen, ob ggf. ein unzulässiges Jahresentgelt erhoben wurde und dieses zurückfordern.