Hartz IV dürfte bald Geschichte sein. Der Bundesrat hat der neuen Grundsicherung namens „Bürgergeld“ zugestimmt und der staatlichen Unterstützung von bedürftigen Geringverdienern damit den Weg geebnet. Anspruch haben Menschen, die erwerbsfähig und bedürftig sind.

Zum 01.01.2023 bekommt ein Alleinstehender monatlich 502 € Regelsatz. Für den Partner gibt es 451 €, für die Kinder gestaffelt nach Alter 420 € (14 bis 17 Jahre), 348 € (6 bis 13 Jahre) und 318 € für die Kleinsten.

Das Vermögen der Betroffenen bleibt bis 40.000 € für den Berechtigten und 15.000 € für jede weitere Person unberücksichtigt.

Für eine bestimmte Anfangszeit sollen zudem Kosten für die Unterkunft in tatsächlicher Höhe und Heizkosten in angemessener Höhe übernommen werden, damit sich Betroffene auf die Stellensuche konzentrieren können.

Für Sanktionen bei einer Pflichtverletzung gibt es einen 3-Stufen-Plan. Die Unterstützung wird um 10 % verringert für die erste Pflichtverletzung in einem Monat, um 20 %für die zweite in zwei Monaten und um 30 % bei der dritten in drei Monaten. Diese Regelung gilt von Anfang an, ohne Schonfrist.