Nach kurzer Zeit ging eine Beziehung in die Brüche und der Mann forderte von seiner Expartnerin aus diesem Grund Diamant-Ohrringe und 200.000 Euro zurück, die er für Reisen und Luxuseinkäufe ausgegeben hatte. Diese Forderung wurde aber durch das Oberlandesgericht Frankfurt zurückgewiesen. Schenkungen können nur bei grobem Undank des Beschenkten widerrufen werden. Ein Beziehungsende bzw. ein Liebesaus reiche dafür nicht.