Die Regierung hat nochmals 1,8 Milliarden Euro für weitere Preisbremsen veranschlagt. Unterstützt werden sollen mit dem Geld nun auch Haushalte, die mit Pellets, Heizöl oder Flüssiggas heizen, da auch diese von enormen Kostensteigerungen betroffen sind. Der Staat möchte 4/5 eines über dem Doppelten liegenden Rechnungsbetrags übernehmen. Maßgebend sind die Rechnungen vom 01.01. bis 01.12.2022 im Vergleich zu 2021. Die diesjährige Rechnung bis 01.12. muss also mindestens doppelt so hoch sein wie die Vergleichsrechnung aus dem Vorjahr. Zudem muss der Betrag, der über dem Doppelten liegt, mindestens 100 Euro betragen. Höchstens sollen so pro Einzelfall 2.000 Euro erstattet werden können.

Geplant ist auch eine Obergrenze für die Energieerzeugungsunternehmen, die 90 % der Erlöse abgeben müssen, die über den Bezugskosten zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von 7,5 Cent bzw. 9 Cent liegen. Geförderte Unternehmen dürfen ab einer bestimmten Unterstützung ihre Bonuszahlungen nicht anheben und müssen 90 % der Arbeitsplätze bis April 2025 erhalten oder alternativ Investitionen vorweisen.