Die Gründung einer GmbH soll künftig auch online möglich sein. Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) verabschiedet, mit dem entsprechende EU-Vorgaben umgesetzt werden. Der Entwurf enthalte eine Reihe von Regelungen, die teilweise grundlegende Änderungen im System des deutschen Registerwesens zur Folge haben, heißt es in einer Mitteilung des Bundesjustizministeriums. Hauptbestandteil des beschlossenen Gesetzesentwurf ist die Ermöglichung der Online-Gründung der GmbH sowie weiterer Online-Verfahren für Registeranmeldungen einschließlich der Beglaubigung einer qualifizierten elektronischen Signatur. Dazu soll eine Form der notariellen Beurkundung und Beglaubigung mittels Videokommunikation eingeführt werden.