Die Grün­dung einer GmbH soll künf­tig auch on­line mög­lich sein. Das Bun­des­ka­bi­nett hat heute den Ent­wurf eines Ge­set­zes zur Um­set­zung der Di­gi­ta­li­sie­rungs­richt­li­nie (DiRUG) ver­ab­schie­det, mit dem ent­spre­chen­de EU-Vor­ga­ben um­ge­setzt wer­den. Der Ent­wurf ent­hal­te eine Reihe von Re­ge­lun­gen, die teil­wei­se grund­le­gen­de Än­de­run­gen im Sys­tem des deut­schen Re­gis­ter­we­sens zur Folge haben, heißt es in einer Mit­tei­lung des Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums. Hauptbestandteil des beschlossenen Gesetzesentwurf ist die Ermöglichung der Online-Gründung der GmbH sowie weiterer Online-Verfahren für Registeranmeldungen einschließlich der Beglaubigung einer qualifizierten elektronischen Signatur. Dazu soll eine Form der notariellen Beurkundung und Beglaubigung mittels Videokommunikation eingeführt werden.