Durch einen Arzt wurden nicht alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt, die zur Erstellung der Buchhaltung notwendig waren. Die vorhandenen Unterlagen wurden oft ungeordnet übergeben. Aus diesem Grund sind einige freiberufliche Einkommen nicht angegeben worden und über fünf Jahre wurden durch den Arzt daher ca. 34.000 Euro zu wenig an Steuern bezahlt. Hier sah das Landgericht Osnabrück einen bedingten Vorsatz, denn der Arzt habe billigend in Kauf genommen, dass nicht alle Einnahmen offengelegt wurden. Daher soll er nun 9.000 Euro Strafe zahlen.