Gründe um vorübergehend nicht in der Familienwohnung zu wohnen, gibt es immer wieder, gerade jetzt in Zeiten der Corona-Pandemie. Wer sich beispielsweise bis zum Ende der Quarantäne oder Erkrankung von Familienmitgliedern bei Freunden oder Verwandten aufhält und von dort aus den Weg zur Arbeit antritt, für den besteht auch in solchen Fällen auf diesem Arbeitsweg der Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das Bundessozialgericht in zwei Fällen entschieden. Die Rechtsprechung war zu dieser Frage bisher teilweise uneinheitlich.