Die Bundesregierung hat vor kurzem ihren Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) beschlossen. Hierbei liegt der Schwerpunkt auf der künftigen steuerlichen Gleichbehandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften. Demnach können sich Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften auf Antrag steuerlich wie Kapitalgesellschaften behandeln lassen, mit Ausnahme der Schenkung- und Erbschaftsteuer. Der Vorteil liegt in einer niedrigeren Steuerbelastung des Unternehmens, sowie der Möglichkeit zur steuerneutralen Thesaurierung von Gewinnen. Weitere steuerliche Änderungen ergeben sich bei Entnahmen aus dem Eigenkapital der Gesellschaft, sowie bei Vergütungen für die Tätigkeiten der Gesellschafter. Das in Kraft treten ist zum 01.01.2022 geplant.