Kinder und Jugendliche mussten in den vergangenen Monaten zurückstecken und haben viel verpasst – nicht nur in der Schule. Um Familien mit geringem Einkommen zu unterstützen, bekommen diese ab August einmalig einen Kinderfreizeitbonus für jedes Kind ausgezahlt. Der Bundestag stimmte dem Vorschlag der Bundesregierung zu. Besonders betroffen sind hier Familien mit geringem finanziellem Spielraum. Um sie zu unterstützen, hat der Bundestag nun einen Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro je Kind für Familien mit geringem Einkommen beschlossen. Dieser Bonus kann individuell für Ferien- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden. Die Zahlung geht an Familien, die auf Hartz IV angewiesen sind, Anspruch auf Wohngeld oder den Kinderzuschlag haben oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. 270 Millionen Euro stellt der Bund dafür zur Verfügung. Ausgezahlt werden soll der Freizeitbonus ab August. Die meisten Familien müssen dafür keinen gesonderten Antrag stellen. Allein Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen sowie Familien mit Sozialhilfe müssen dafür einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen.