Am 15. Juli 2021 ist das neue Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG) in Kraft getreten.

Das Register am Standort Bonn soll zukünftig die Stammdaten aller Unternehmen führen und diesen eine Identifikationsnummer zuweisen, die bundeseinheitlich und für alle Behörden gelten soll. Hintergrund ist der Bürokratieabbau, denn Daten wie Name, Sitz, Geschäftsanschrift, Rechtsform, Wirtschaftszweig und weitere Identifikatoren müssen demnach nur noch einmal von den Unternehmen gegenüber der Verwaltung angegeben werden. Unter Beachtung der Datenschutzregeln haben andere Register darauf Zugriff bzw. gibt es für angeknüpfte Register automatische Benachrichtigen über Neu- oder Änderungsmeldungen.