Die E-Mobilität erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Wegen gestiegenen Nachfrage und Lieferengpässen wurde die Frist zur Einreichung von Nachweisen für den Zuschuss neuer Ladestationen von neun auf zwölf Monate verlängert.
Über die KfW bekommt man als privater Eigentümer, Mieter oder Vermieter von Wohneigentum aber auch als Wohnungseigentümergemeinschaft eine Zuschuss von 900 Euro für neue Ladepunkte an privaten und nicht öffentlich zugänglichen Ladestationen.
Um diesen zu erhalten, müssen die Kosten pro Ladepunkt bei mindestens 900 Euro liegen und es muss eine Ladeleistung von mindestens 11 kW sowie eine intelligente Steuerung vorliegen.
Erfasst werden die Kosten der Ladestation inkl. Einbau, Anschluss und Installation sowie die Kosten für das Energiemanagement-System zur Steuerung. Eine Doppelförderung, d.h. einen Zuschuss neben anderen Fördermitteln ist nicht möglich.