Die förderfähigen Aufwendungen für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt nach dem Forschungszulagengesetz sind anhand von Stundenaufzeichnungen der eingesetzten Beschäftigten nachzuweisen. Dazu hat das BMF das Muster aktualisiert.
Für jeden Arbeitstag ist der zeitliche Einsatz der Mitarbeiter am begünstigten Projekt aufzuzeichnen. Dasselbe gilt für Eigenleistungen durch Unternehmer. Das Muster stellt eine Arbeitshilfe dar, eine Verpflichtung zu Anwendung besteht nicht. Erfolgt die Arbeitszeitdokumentation nicht elektronisch, muss diese von einer verantwortlichen Person, z.B. dem Projektleiter, unterschrieben werden.