Für die Schaffung von neuen Mietwohnungen können zusätzlich 4 Jahre lang bis zu 5 % Sonderabschreibung jährlich in Anspruch genommen werden, wenn der Neubau 10 Jahre lang zu Wohnzwecken vermietet wird und die Baukosten 3.000 Euro pro Quadratmeter nicht übersteigen. Die Sonderabschreibung gibt es aus Baukosten bis 2.000 Euro je Quadratmeter. Dies gilt auch bei Anschaffung im Jahr der Fertigstellung.
Voraussetzung ist ein Bauantrag in der Zeit vom 01. September 2018 bis 31. Dezember 2021. Mietwohnungen, für die kein Bauantrag oder keine Bauanzeige vorgeschrieben ist, sind ebenfalls begünstigt, wenn mit der Bauausführung im obigen Zeitraum begonnen wurde.