Wegen einer erlittenen Insolvenz wurde ein Mann beeinträchtigt, denn wegen eines Eintrags bei der Schufa konnte er nur noch eingeschränkt am Wirtschaftsleben teilnehmen. Darum hat er auf Löschung geklagt und das mit Erfolg. Sechs Monate nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens müsse der Eintrag gelöscht werden und dürfe auch für Bonitätsscores nicht mehr berücksichtig werden, so urteilte das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein.