Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Klage gegen die Deutsche Post eingereicht. Mit Erfolg prozessierte der vzbv vor dem Landgericht Köln. Er war der Meinung, dass das Verfallsdatum von 14 Tagen für eine mobile Briefmarke nicht rechtens ist. Auch das Landgericht sah durch diese Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post eine Benachteiligung der Verbraucher. Drei Jahre beträgt die gesetzliche Verjährung im Gegensatz zu der sehr kurzen Verfallsdauer. Eine digitale Briefmarke besteht aus einem Code, der über eine App gekauft werden kann. Dieser Porto-Code wird zum Frankieren des Briefs bzw. der Postkarte verwendet. Ob die kurze Frist von 14 Tagen zulässig ist, ist jedoch weiterhin fraglich, da die Post gegen das Urteil Berufung eingelegt hat.