Die Ampel-Koalition hat mit einer kurzfristigen und einer mittelfristigen Energiesparänderungsverordnung den Bürgern und Unternehmen Verpflichtungen zum Energiesparen auferlegt. Demnach besteht vom 01.09.2022 bis 28.02.2023 ein Verbot der Beleuchtung von öffentlichen Nichtwohngebäuden und Baudenkmälern. Werbeanlagen dürfen von 22 bis 6 Uhr nicht leuchten und blinken. Außerdem dürfen Schwimm- und Badebecken nicht mit Gas oder Strom beheizt werden, außer zur Vermeidung von Frostschäden im Außenbereich.

Vom 01.10.2022 bis 30.09.2024 sind Hausherren verpflichtet, ihre Gasheizungen zu prüfen und bei ineffizienten Einstellungen zu optimieren und ineffiziente Heizungspumpen zu wechseln. Zudem wird ein hydraulischer Abgleich für große Gebäude mit Gasheizungssystemen verpflichtend. Überdies müssen Unternehmen mit einem hohen Energieverbrauch von über 10 Gigawattstunden (GWh) weitere Energiesparmaßnahmen umsetzen, die aus einem durchgeführten Energieaudit resultieren sollen.