Seit 01.01.2023 gibt es die Mehrwegpflicht für „To-Go“-Betriebe. Gemeint sind Restaurants, Caterer, Backshops, Tankstellen usw., die mit Essen und Trinken befüllte Becher und Verpackungen zum Verzehr in den Umlauf bringen. Der Gesetzgeber möchte die Verpackungsflut eindämmen und Müll vermeiden. Da die Umstellung im Betriebsablauf für kleinere Betriebe eine größere Herausforderung darstellt, sind diese vorerst von der Verpflichtung ausgenommen. Darunter fallen Geschäfte mit bis zu 80 Quadratmeter Ladenfläche und höchstens 5 Mitarbeitern, wenn sie nicht zu einer Kette gehören. Bisher haben sich die betroffenen Firmen aber nicht auf ein einheitliches Rücknahme- oder Mehrwegsystem einigen können. Die Folge sind viele verschiedene Angebote, die von eigenem Mehrweg-Geschirr bis zu einem Rücknahme- und Recycle-System der Einwegbehälter und -Becher der Unternehmen reicht.