Seit 1995 gibt es die gesetzliche Pflegeversicherung, die bei Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung zwangsläufig greift. Die höhere Beitragsbelastung der Arbeitgeber wurde, außer in Sachsen, durch die Abschaffung des Buß- und Bettags ausgeglichen. Derzeit beträgt der Beitrag 3,05 %. Hinzu kommt für Personen ab 23 Jahren ohne Kinder ein allein zu tragender Anteil von 0,35 %. Aufgrund der Sonderregelung in Sachsen beträgt der Beitrag hier 3,4 %, von dem auf den Arbeitgeber 1,025 % und auf den Arbeitnehmer 2,025 % zzgl. des Zuschlags für Kinderlose entfällt.

Laut einem Referentenentwurf soll die gesetzliche Pflegeversicherung reformiert werden. Einer schrittweisen Verbesserung der Leistungen aus der Pflegekasse ab 2024 soll eine Beitragserhöhung ab 01.07.2023 vorangehen. Geplant ist die Erhöhung um 0,35 % auf 3,4 % sowie eine Anhebung für kinderlose Beitragszahler um 0,25 % auf 0,6 %. Von vielen Seiten kommt allerdings bereits jetzt Kritik, besonders der Anstieg der Gesamtbelastung mit Abgaben zur Sozialversicherung auf über 40 % wird kritisch betrachtet.