Ob Hotelbuchung oder Hundefutter, im Internet gibt es mittlerweile fast alles unkompliziert mit ein paar Klicks. Um die Besteuerung sicherzustellen, gibt es seit Jahresbeginn neue Meldepflichten für Plattformbetreiber. Dabei wurde mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) eine EU – Richtlinie umgesetzt.
Die Meldepflicht gilt EU-weit, allerdings können Meldungen auch für sog. qualifizierte Plattformbetreiber aus Drittstaaten verpflichtend sein. Bestimmte Anbieter sind davon freigestellt. Dazu zählen z.B. Plattformen mit weniger als 30 Fällen und unter 2.000 € im Meldezeitraum je Plattform. Der Meldezeitraum ist das Kalenderjahr. Betreiber müssen die Meldung bis zum 31.01. des Folgejahres abgeben, wenn sie nicht freigestellt sind. Gemeldet werden die Daten dabei unabhängig davon, ob es sich um gewerbliche oder private Anbieter handelt. Die Geringfügigkeitsgrenze stellt auf die Anbieter ab und gilt pro Plattform.