Haben die Inhaltsstoffe die beim Drucken und Kopieren freigesetzt werden eine gesundheitsgefährdende Wirkung oder nicht? Diese Frage beschäftigt seit Jahren die Gemüter. Laut aktuellem Stand und durchgeführten Studien soll dies nicht der Fall sein. So gilt eine Erkrankung aufgrund der Belastung durch eine Toner-Emission auch nicht als Berufskrankheit und wird auch nicht wie eine solche anerkannt, da ein Zusammenhang nicht nachgewiesen werden kann.

Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hatte nun im Fall einer Beschäftigten zu entscheiden, die als Chefsekretärin an ihrem Arbeitsplatz mehrere Drucker und ein Faxgerät hatte, deren Tonerkartuschen auch von ihr selbst zu wechseln waren. Sie erkrankte unter anderem an Multiple Sklerose (MS). Hinzu kamen viele gesundheitliche Störungen und Krankheitsfelder, welche die Klägerin einer Schwermetallvergiftung aufgrund der Toner-Emission zuschrieb. Das Landessozialgericht (LSG) hat einen Zusammenhang jedoch verneint und wies die Klage ab. Revision wurde nicht zugelassen.