Baden-Württemberg hatte als Vorreiter im Jahr 2021 ein anonymes Hinweisgebersystem eingeführt. Ziel der grünen Landesregierung war, eine verbesserte Verfolgung von Steuerbetrug und damit mehr „Steuergerechtigkeit“. Anonyme Anzeigen konnten bisher nur telefonisch, schriftlich, persönlich oder z.B. per Mail angenommen werden.

In einem ersten Überblick für 2022 ergab sich, dass das Portal fleißig genutzt wurde und von anonymen Hinweisgebern sind 3.068 Mitteilungen eingegangen. Immerhin 89 Verfahren wurden daraufhin eingeleitet, was einer Quote von 2,9 Prozent entspricht. Jedoch ist die Verfolgungsquote von Steuerbetrügern im Vergleich mit den anonymen Hinweisen auf nicht digitalem Weg mit 6,6 Prozent mehr als doppelt so hoch.

Nach dem Baden-Württembergischen Beispiel wollen nun allerdings auch andere Bundesländer eine Steuersünderplattform oder ein digitales Steuersünderpostfach einrichten. Besonders die erleichterte Kommunikation auf digitalem Weg mit der Möglichkeit für Rückfragen macht ein solches Portal für die Finanzverwaltung attraktiv.