Nach den umfassenden Änderungen zur Besteuerung von Photovoltaikanlagen bestehen bis jetzt Unsicherheiten in der Handhabung bei vielen Steuerpflichtigen. Aufgrund dessen hat das Finanzministerium für Thüringen eine Übersicht für die steuerliche Behandlung des Betriebs von Photovoltaikanlagen veröffentlicht. Sie geht auf die umsatzsteuerliche und ertragssteuerliche Behandlung ein.  (FinMin Thüringen vom 24.04.2024)

Einkommensteuer: Ab 01.01.2022 sind bestimmte Photovoltaikanlagen steuerfrei gestellt, wenn sie nicht ohnehin als Liebhabereibetrieb eingestuft wurden sind. Die steuerliche Information erläutert die objekt- und personenbezogenen kW(p)-Grenzen und die zeitliche Anwendung sowie die daraus resultierenden Folgen.

Umsatzsteuer: Des Weiteren geht das Finanzministerium Thüringen in seiner Information darauf ein, wann unabhängig von der einkommensteuerlichen Befreiung des Betriebs von PV-Anlagen ein Nullsteuersatz (ab 2023) zur Anwendung kommt. Es geht dabei unter anderem auf die Vereinfachungsregelung mit 30 kW(p) und die Tatbestände der Lieferungen und Entnahmen ein.