Datenschutz und private Nachrichten
Die Einsicht in die private Korrespondenz eines Arbeitnehmers ist dem Arbeitgeber nicht gestattet und stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Arbeitnehmers dar. Deshalb unterliegt die Auswertung dieser Nachrichten auch dem Verwertungsverbot, wenn es um das Aufdecken einer Straftat geht und eine Kündigung begründen soll. Dies gilt auch, wenn die Privatnutzung des PCs […]