Auf Steuernachforderungen musste jahrelang ein Verzugszins von sechs Prozent jährlich gezahlt werden.
Auf Steuernachforderungen musste jahrelang ein Verzugszins von sechs Prozent jährlich gezahlt werden. Aufgrund der extrem niedrigen Marktzinsen ist dies nicht verfassungsgemäß, so hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt. Es verlangt eine Neuregelung bis zum 01.07.2022. Gem. den Ausführungen des niedersächsischen Finanzministers wäre eine Halbierung auf drei Prozent der Verzugs- und Erstattungszinsen eine vernünftige Lösung. Ein variabler Gleitzins gilt als zu aufwendig, die vollständige Abschaffung des Zinses wird abgelehnt.