Bisher befindet sich die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch in einer Pilotphase. Da noch nicht alle Arztpraxen mit aktueller Software bestückt sind und bei einigen die Heilberufeausweise noch fehlen, wurde die flächendeckende Anwendung des Verfahrens vom 01.07.2022 auf den 01.01.2023 verschoben. Erst dann muss der Arbeitgeber eine elektronische Krankschreibung bei der Krankenkasse abfragen.
Bis 31.12.2022 besteht zwar bereits die Möglichkeit der Abfrage durch den Arbeitgeber, die Arbeitnehmer bekommen aber weiterhin eine ausgedruckte Bescheinigung, welche sie dem Arbeitgeber vorlegen müssen. Ab 2023 sollten die Arztpraxen allerdings die Krankschreibungen elektronisch übermitteln und der Papierausdruck fällt weg. Geht dies ausnahmsweise nicht, ist aber auch dann noch ein Ausdruck für den Arbeitgeber möglich. Zeitgleich muss eine Papierbescheinigung an die Krankenkasse versandt werden, so dass trotzdem eine Abfrage durch den Arbeitgeber bei der Krankenkasse gewährleistet ist.