Wird eine Unternehmergesellschaft gegründet, deren Stammkapital nicht mindestens 25.000 Euro beträgt, ist diese verpflichtet, als UG oder Unternehmergesellschaft mit dem Zusatz (haftungsbeschränkt) zu firmieren. Fehlt der Zusatz, entsteht ein unrichtiger Rechtsschein. Im Rechtsverkehr kommt die Haftungsbeschränkung nicht zum Ausdruck und der Vertreter haftet persönlich, da der Eindruck entsteht, es sei mindestens eine natürliche Person mit unbeschränkter Haftung beteiligt.