Nach einer Änderung des Wohnungseigentümergesetzes sollten Immobilieninhaber ab 01.12.2022 einen Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter haben. Der Gesetzgeber hat nun die Frist um zwölf Monate verschoben, da der Abschluss durch die verantwortlichen Stellen nicht für alle Verwalter bis Ende November möglich gewesen wäre. Dies soll ohne Engpässe bis zum 01.12.2023 gewährleistet werden. Das Zertifikat muss an einer IHK durch Prüfung erworben werden. Bestimmte Personen, wie Immobilienfachwirte, Volljuristen oder Immobilienkaufleute müssen keine Prüfung ablegen und gelten den zertifizierten Verwaltern gleichgestellt. Verwalter, die bereits am 01.12.2020 eine Wohnungseigentümergemeinschaft betreuten, gelten bis 01.06.2024 als zertifiziert.