Steuernews

Es werden immer mehr standardisierte Betonblocksteine eingesetzt, diese sind – ähnlich wie Legosteine – als stapelbares langlebiges Bausystem konzipiert. Eine Verbindung ohne Zement o.ä. ist auf lange Zeit stabil möglich. Der Nettopreis pro Stück liegt zwischen 50 und 250 Euro. Der Kläger hatte insgesamt 1.500 solcher Betonsteine angeschafft und damit sog. Schüttgutboxen, Parkplatzumgrenzungen, als Stützmauer usw. für seinen Wertstoffhof errichtet. Hierfür wurden immer eine Mehrzahl solcher Steine als eine Einheit verwendet. Vor dem Finanzgericht Münster war nun zu klären, ob die Betonblocksteine, die als Bausteinsystem nach dem „Lego“-Prinzip zum Einsatz kommen, als geringwertige Wirtschaftsgüter angesehen werden können. Dies wurde durch das Finanzgericht verneint, denn die  Steine bilden in ihrer Gesamtheit ein einheitliches Wirtschaftsgut, ferner ist der einzelne Stein keiner selbständigen Nutzung fähig.

Zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Sachspenden wurden durch das Bundesfinanz-ministerium zwei Schreiben veröffentlicht. Ferner können Einzelhändler von einer Billig-keitsregelung profitieren, wenn sie im Zeitraum vom 01.03.2020 bis 31.12.2021 Waren an steuerbegünstigte Organisationen spenden bzw. gespendet haben. Grundlage für die Umsatzbesteuerung bei Sachspenden ist die Ermittlung der Bemessungsgrundlage. Null Euro können nur bei wertloser Ware angesetzt werden. Eine Ausnahmesituation liegt durch die Corona-Pandemie beim Einzelhandel vor. Wenn betroffene Unternehmer liegen gebliebene Saisonwaren spenden, können sie von einer Billigkeitsregel profitieren. Wenn steuerbegünstigte Organisationen die Waren erhalten, wird die unentgeltliche Wertabgabe nicht besteuert. Die Schreiben sind auf der Homepage des BMF abrufbar.

Die Hälfte der deutschen Unternehmen sieht sich in der Corona-Krise weiterhin in finanziellen Nöten. Das ermittelte der DIHK in einer Konjunkturumfrage unter mehr als 18.000 Betrieben aller Regionen und Branchen. Den neuen Zahlen zufolge berichten derzeit mehr als ein Viertel der Unternehmen von einem Rückgang ihres Eigenkapitals, jeder fünfte Betrieb hat mit Liquiditätsengpässen zu kämpfen. Im Vergleich zum Herbst 2020 hat sich die Finanzlage der Unternehmen nicht verbessert, im Gegenteil, die Durststrecke der Betriebe zieht sich weiter in die Länge und könnte für einige Betriebe das Aus bedeuten. Fünf Prozent der Betriebe in der Gastronomie sind von der Insolvenz bedroht, 33 Prozent der kreativen und künstlerischen Betriebe, 30 Prozent der Reisevermittler, 27 Prozent der Taxibetriebe und 20 Prozent der Unternehmen aus der Gastronomie stehen vor der drohenden Pleite. Fast jeder vierte Industriebetrieb lebt von der Substanz. Besonders bei Messe- und Kongressveranstaltern und der Gastronomie treten enorme Eigenkapitalschwierigkeiten auf. Die Lage von kleinen und mittelständischen Unternehmen spitzt sich branchenübergreifend zu.