b.b.h. Bundesverband selbständiger
Buchhalter und Bilanzbuchhalter e. V.
Kronenstraße 19, 10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 20 45 52 57
Fax: +49 (0)30 20 91 29 40
E-Mail: bbh@bbh.de
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Deutschland

Datensicherheit
Kaufvertrag und Schwarzgeschäfte
Nachrichten, RechtDass Sie mit Ihrem Schwarzgeschäft Steuerhinterziehung begingen interessierte zwei Geschäftspartner im Streit wenig und sie zogen sogar vor Gericht. Dabei ging es um einen Kaufvertrag über ein Fitnessstudio mit Einrichtung für einen „offiziellen“ Preis von 5.000 Euro. Jedoch wurden zusätzlich 30.000 Euro bar unter der Hand vereinbart. Davon flossen insgesamt bereits 31.000 Euro bevor der Verkäufer vom Vertrag zurücktrat. Er weigerte sich allerdings, den bereits erhaltenen Betrag zurückzuzahlen. Die Käuferin zog vor Gericht. Laut Oberlandesgericht (OLG) Hamm hatte sie jedoch keinerlei Anspruch auf Rückzahlung des bereits beglichenen Kaufpreises, da das Geschäft an sich insgesamt nichtig war.
Holzhackschnitzel und ermäßigter Steuersatz
Nachrichten, WirtschaftMit Urteil vom 21.04.2022 hat der BFH seine Rechtsprechung geändert und den ermäßigten Steuersatz auf die Lieferung von Holzhackschnitzeln zugelassen. Vorangegangen war ein Urteil des EuGH.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat nun mit Schreiben vom 04.04.2023 klargestellt, dass das Urteil auf die Lieferung von Holzhackschnitzeln anzuwenden ist, sofern diese nach Art und Menge zum Verbrennen bestimmt sind. Der ermäßigte Steuersatz von derzeit 7 % ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Für Fälle vor dem 01.01.2023 wird die Anwendung des Regelsteuersatzes von 19 % nicht beanstandet.
Fahrräder und Umsatzsteuer
News für Unternehmer, Webseite SuchserviceNutz ein Unternehmer ein dem unternehmerischen Bereich voll zugeordnetes Kraftfahrzeug auch für Privatfahrten, führt dies umsatzsteuerlich zu einer unentgeltlichen Wertabgabe, wenn die weiteren Voraussetzungen dafür gegeben sind. Laut BMF-Schreiben vom 07.02.2022 fallen darunter auch E-Bikes, Pedelecs usw., für welche Kennzeichen, Versicherung und Führerschein notwendig sind.
Dann ist es möglich, die Privatnutzung mit der sogenannten 1 % – Regelung zu ermitteln. Die ertragssteuerliche Begünstigung auf die Hälfte bzw. ein Viertel ist umsatzsteuerlich allerdings nicht möglich. Laut BMF-Schreiben scheidet mangels Tacho auch die Fahrtenbuchmethode aus.
Die 1 % – Regelung ist auch bei Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer möglich. Dafür gibt es aber umsatzsteuerlich eine Nichtbeanstandungsgrenze von 500 Euro. Unter dieser Grenze kann die Besteuerung unterbleiben.
Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern hat nun nochmals klargestellt, dass es sich bei der 500 Euro-Grenze nicht um die Bemessungsgrundlage, sondern um die auf volle 100 Euro abgerundete unverbindliche Preisempfehlung handelt (FM Mecklenburg-Vorpommern Erl. v. 31.01.2023).