Steuernews

Eine GmbH, die in der Kommunikationsbranche tätig war, zahlte seinem Alleingesellschafter-Geschäftsführer ein TV-Abonnement, mit dem verschiedene Informations-Kanäle auch mobil abrufbar möglich sind. Außerdem stellte die GmbH seinem Geschäftsführer laut Anstellungsvertrag einen Dienstwagen. Bei einer Betriebsprüfung stieß sich der Außenprüfer jedoch sowohl an dem Sky-Abonnement als auch an der Dienstwagen-Überlassung. Es wurden nicht nur zwei Fahrzeuge gestellt, sondern es handelte sich bei einem auch noch um einen Oldtimer Ferrari Dino. Beides führte laut Ansicht des Betriebsprüfers zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA).

Die GmbH wehrte sich dagegen, bekam aber weder im anschließenden Einspruchs- noch im Klageverfahren Recht. Laut Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg war sowohl in dem umfassenden Sky-Abonnement als auch in der Überlassung des Oldtimers eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis gegeben. Beim TV-Abo fehle die dringende betriebliche Veranlassung so wie auch die Abgrenzung zum privaten Bereich. Der Ferrari Dino stelle eine unangemessenen Repräsentationsaufwand und ein privates Hobby des Gesellschafter-Geschäftsführers dar, wobei der Oldtimer durchaus vergleichbar wäre mit dem vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossenen Aufwendungen für Segel- und Motorjachten. Revision wurde nicht zugelassen. (FG Berlin-Brandenburg 25.09.2023 Az. 6 K 6188/19).

Unternehmen können mit der Dauerfristverlängerung die Abgabefrist für Umsatzsteuer-Voranmeldungen und -Vorauszahlungen um einen Monat nach hinten verschieben. Oft ist dies schon aus praktischer Sicht notwendig, besonders wenn die Buchhaltung fremdvergeben ist.

Wichtig ist eine rechtzeitige elektronische Antragsstellung bis zur regulären Abgabefrist der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Eine Bestätigung durch das Finanzamt erfolgt nicht. Die Dauerfristverlängerung gilt ab dem Antrag fortlaufend bis dieser zurückgenommen wird. Probleme könnte es jedoch geben bei Gefahr einer Steuerverkürzung. Das Finanzamt kann deshalb auch eine Dauerfristverlängerung widerrufen. Für die Zusammenfassenden Meldung gilt die Dauerfristverlängerung jedoch nicht.

Sind die Unternehmer verpflichtet zu einer monatlichen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung, ist die Gewährung der Dauerfristverlängerung an eine Sondervorauszahlung geknüpft, die 1/11 der Vorjahressumme beträgt. Diese wird im Dezember wieder auf die Vorauszahlung angerechnet. Die Sondervorauszahlung muss demzufolge jährlich beim Finanzamt angemeldet und entrichtet werden. In Sonderfällen, also z.B. bei einer Neugründung im Antragsjahr bzw. einem nicht vollen Vorjahr, ist die Basis für die Sondervorauszahlung zu schätzen bzw. auf ein ganzes Jahr hochzurechnen.

Die auf einem Kassenbon notwendigen Pflichtangaben wurden zum 01.01.2024 nochmals aufgestockt um die Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems und des Sicherheitsmoduls sowie um den Prüfwert (§ 2 S. 2 Nr. 7 KassenSichV) und dem von der TSE vergebenen fortlaufenden Signaturzähler.

Folgende Pflichtangaben, von denen nur in Ausnahmefällen eine Befreiung möglich ist, müssen daher ab 2024 auf einem Kassenbon mindestens stehen:

  1. der vollständige Name sowie die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers
  2. das Ausstellungsdatum und der Zeitpunkt des Vorgangsbeginns und der Vorgangsbeendigung
  3. die Leistungsbeschreibung
  4. die Transaktionsnummer im Sinne des § 2 Satz 2 Nummer 2,
  5. das Entgelt mit dem darauf entfallenden Steuerbetrag und der anzuwendende Steuersatz oder der Hinweis auf eine Steuerbefreiung
  6. die Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems sowie die Seriennummer des Sicherheitsmoduls und
  7. der Prüfwert im Sinne des § 2 Satz 2 Nummer 7 und der fortlaufende Signaturzähler, der vom Sicherheitsmodul festgelegt wird.