b.b.h. Bundesverband selbständiger
Buchhalter und Bilanzbuchhalter e. V.
Kronenstraße 19, 10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 20 45 52 57
Fax: +49 (0)30 20 91 29 40
E-Mail: bbh@bbh.de
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2021
News für UnternehmerDas Bundesfinanzministerium (BMF) gibt die für das Jahr 2021 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt.
Vorsteuervergütungsverfahren – Brexit
News für Unternehmer, Webseite SuchserviceDie Mitgliedschaft Großbritanniens in der Europäischen Union ist mit Ablauf des 31. Januar 2020 beendet worden. Die Regelungen der Richtlinie 2008/9/EG des Rates vom 12. Februar 2008 für Vorsteuer-Vergütungsanträge aus und nach Großbritannien gelten bis zum 31. Dezember 2020 unverändert weiter. Anträge, die Vergütungszeiträume des Jahres 2020 betreffen, sind bis zum 31. März 2021 nach den Vorschriften der vorgenannten Richtlinie zu stellen. Achtung: Für den Vergütungszeitraum 2020 endet die Antragsfrist damit nicht am 30. September 2021, sondern bereits sechs Monate früher. Anträge aus und nach Großbritannien sind daher spätestens bis zum 31. März 2021 einzureichen. Sollten ein Antrag erst nach Ablauf des 31. März 2021 eingereicht werden, muss damit gerechnet werden, dass eine Vergütung abgelehnt wird.
Sofortabschreibung digitale Wirtschaftsgüter
StartseiteNach einem Beschluss des Bundes und der Länder sollen bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 01.01.2021 sofort abgeschrieben werden können. Ziel dieser Maßnahme ist, dass die Wirtschaft weiter angeregt wird und die Digitalisierung zu fördern. Kosten für Computerhard- und -software sollen damit künftig im Jahr der Anschaffung oder Herstellung voll steuerlich berücksichtigt werden. Wenn ein Restwert noch zu 100 % abgeschrieben werden kann, soll dies auch noch für Anschaffungen aus dem Jahr 2020 gelten. Profitieren sollen davon auch alle, die im Home-Office arbeiten. Hierzu gibt es allerdings Bedenken in den Bundesländern. Diese haben Bedenken was die rechtliche Umsetzung der Maßnahme betrifft.