Steuernews

Ab 01.07.2022 ist es möglich die Grundsteuererklärung elektronisch über das ELSTER-Portal an das Finanzamt zu übermitteln. Die Aufforderung dazu soll in Kürze durch Allgemeinverfügung öffentlich bekannt gemacht werden. Unabhängig davon informieren die meisten Bundesländer ab April 2022 die Grundstückseigentümer/innen. Bayern, Brandenburg und Thüringen machen den Anfang im April 2022. Im Mai 2022 geben auch Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ein Informationsschreiben heraus.
Im Saarland, in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein wird im Juni 2022 informiert. Das Schlusslicht bildet Bremen im Juli 2022. In Hessen werden Informationsschreiben von den Kommunen versandt, daher gibt es keinen festgelegten Zeitraum, in dem die Schreiben herausgehen.
Nur Berlin verzichtet auf eine separate Benachrichtigung, schreibt aber Hausverwaltungen an. Und in Hamburg ist man sich noch unschlüssig, ob die Grundstückseigentümer/innen eine Vorabinformation bekommen.

Die Rentenversicherung ist darauf angewiesen, dass länger Beiträge gezahlt werden. Der Abgang geburtenstarker Jahrgänge reißt eine große Lücke in die Rente, zusätzlich zum ohnehin bestehenden Fachkräftemangel. Trotzdem halten die meisten Deutschen nichts von einem späteren Ruhestand, trotz Rentenbonus. 250.000 Deutsche gingen 2020 ohne Abschläge vorzeitig in den Ruhestand, fast sechs Mal so viele, wie freiwillig länger arbeiten. Im Jahr 2020 waren es rund 42.000 Personen, die weiter Rentenbeiträge gezahlt haben.

Im Zuge der steuerlichen Erleichterungen wurde die 2010 abgeschaffte degressive AfA für die Jahre 2020 und 2021 wieder eingeführt. Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens war es in den beide Jahren möglich degressiv abzuschreiben, es galt ein Höchstsatz von 2,5 des linearen AfA-Satzes aber maximal 25 %.
Obwohl der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats zum Jahreswechsel eine Verlängerung der degressiven AfA befürwortete, wurde diese nicht weitergeführt. Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 ist sie nun wieder im Gespräch und eine Verlängerung für 2022 ist doch noch rückwirkend möglich.