Um eine Insolvenzwelle bei Unternehmen zu vermeiden, wurde die Pflicht zur Insolvenzanmeldung bei pandemiebedingter Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung ausgesetzt und mehrfach verlängert – zuletzt nur bei Überschuldung und letztmals bis zum 30.4. und bei rechtzeitiger, nicht offensichtlich aussichtsloser Beantragung von Unterstützung. Demnach gilt die Anmeldungspflicht bzw. das alte Insolvenzrecht seit Mai wieder uneingeschränkt. D.h. ist ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet, muss der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden. Bei Anzeichen für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit bleiben 3 Wochen Zeit, um die Lage zu prüfen und womöglich Maßnahmen zu ergreifen, um die Zahlungsfähigkeit wieder herzustellen. Droht Zahlungsunfähigkeit pandemie-bedingt  aber schon länger, dann ist von dieser Dreiwochenfrist nicht mehr auszugehen, sondern unverzüglich zu handeln.

 

Das Defizit der Bundesagentur für Arbeit (BA) wird immer weiter in die Höhe getrieben durch die Kosten der Kurzarbeit. Es wird davon ausgegangen, dass im Jahr 2021 rund 17 Milliarden Euro an Zuschuss des Bundes benötigt wird, um das zu erwartende Minus auszugleichen. Ursprünglich wurde mit einem Zuschuss von 3,3 Milliarden Euro im Haushaltsplan gerechnet. Gesamtausgaben für die Kurzarbeit wurden mit 6,1 Milliarden Euro veranschlagt. Diese Summe war jedoch schon im März erreicht. Gerechnet wird nun mit Gesamtkosten von 20 Milliarden Euro in diesem Jahr, wobei die Zahl sogar noch steigen könnte. Bereits seit Januar werden jede Woche im Schnitt 500 Millionen Euro für Kurzarbeit ausgegeben. Verlässliche Zahlen stammen zuletzt aus dem Februar mit knapp 3,3 Millionen Menschen in Kurzarbeit, somit jeder zehnte Beschäftigte.

Der Zoll der gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug vorgeht, hat im letzten Jahr trotz erschwerter Bedingungen aufgrund der Corona-Pandemie den Verfolgungsdruck aufrechterhalten. Die Ermittlungserfolge zeigen sich anhand der Jahresergebnisse. So hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) über 100.000 Strafverfahren und über 57.000 Ordnungswidrigkeiten eingeleitet. Im Rahmen ihrer Ermittlungen hat die FKS Schäden in der Gesamthöhe von ca. 816 Millionen Euro aufgedeckt im Jahr 2020. Es wurden empfindliche Freiheitsstrafen gegen die Straftäter festgesetzt von insgesamt mehr als 1.800 Jahren.

 

Es bestehen keine weiteren Ansprüche auf Entschädigungen gegen den Staat aufgrund von Einnahmeverlusten wegen der staatlichen Corona-Maßnahmen neben den bereits bestehenden Corona-Soforthilfen. So hat das Landesgericht München I entschieden. Und zwar besteht ein solche Anspruch weder unmittelbar oder analog nach dem Infektionsschutzgesetz noch auf anderer Grundlage. Geklagt hatten der Betreiber einer Musik – und Filmproduktion und die Betreiberin einer Kartbahn, die von Betriebsschließungen betroffen waren.

Windräder, die in der Nähe von Wohnungen errichtet werden, sorgen nicht nur für Lärm sondern auch für einen Schattenwurf, dieser wird als Schlagschatten bezeichnet. Wenn nun der Betreiber der Windkraftanlage deshalb eine Entschädigung an die Betroffenen zahlt, stellt sich die Frage: steuerfrei oder steuerpflichtig. Hier gilt, wenn die Entschädigung gezahlt wird, weil man sich aufgrund des Lärms und des Schattens beeinträchtigt fühlt, ist die Entschädigung in der Regel steuerfrei. Steuerpflichtig dagegen ist die Zahlung, wenn es sich um einen Ausgleich für einen Verlust von Einkünften handelt, so dass die Entschädigung versteuert werden muss.

Aktuelle Untersuchung ergaben, dass die Neuregelungen von 2015, welche den hohen Prüfaufwand für Unternehmen und Verwaltung günstiger machen sollten, zu einem miserablen Ergebnis führen. Der Prüfaufwand für die Verwaltung lag vor 2015 bei rund 4 Mio. Euro pro Jahr. Nach sechs Jahren der intensivierten Checks, schlagen jährliche Prüfkosten von 20 Mio. Euro zu Buche – eine Verfünffachung des Aufwands! Gleiches gilt für die Wirtschaft selbst, die pro Jahr inzwischen 10 Mio. Euro berappen muss, statt wie früher 2 Mio. Euro. So entstanden Gesamt-Mehrkosten von 24 Mio. Euro welchen aber nur Mehrerträge durch die höhere Prüfdichte von rund 13 Mio. Euro pro Jahr gegenüber stehen.

Gründe um vorübergehend nicht in der Familienwohnung zu wohnen, gibt es immer wieder, gerade jetzt in Zeiten der Corona-Pandemie. Wer sich beispielsweise bis zum Ende der Quarantäne oder Erkrankung von Familienmitgliedern bei Freunden oder Verwandten aufhält und von dort aus den Weg zur Arbeit antritt, für den besteht auch in solchen Fällen auf diesem Arbeitsweg der Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das Bundessozialgericht in zwei Fällen entschieden. Die Rechtsprechung war zu dieser Frage bisher teilweise uneinheitlich.

Die Bundesregierung will mit Drohnen elf Millionen Euro bis zum Jahr 2030 einnehmen. Denn die Luftfahrzeuge müssen künftig beim Luftfahrt-Bundesamt registriert werden. Der Bund geht jährlich von 105.000 neuen Anmeldungen aus, bei geschätzten Verwaltungskosten von 720.000 Euro. Rechnerich würden somit 4 Millionen Gewinn bleiben. Allerdings ist noch unklar, wie hoch die Registrierungsgebühren sein werden. Je nach Kategorie sollen diese zwischen fünf und 50 Euro betragen.

Die Bundesregierung und die KfW haben vor dem Hintergrund der besonderen Lage aufgrund der Corona-Pandemie das KfW-Sonderprogramm nebst Schnellkredit bis 31.12.2021 verlängert und außerdem die Höchstbeträge angepasst.

Diese betragen künftig im KfW-Schnellkredit:

  • 1,8 Mio. Euro für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten
  • 1,125 Mio. Euro für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten
  • 675.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten

Pro Unternehmensgruppe ist dabei weiterhin von einer maximalen Kreditobergrenze auszugehen, die 25 % des Jahresumsatzes 2019 beträgt.
Die Kreditobergrenze im KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit wird auf 1,8 Mio. Euro angehoben, wenn die Laufzeit mehr als sechs Jahre beträgt.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will den Mehrwertsteuersatz für Corona-impfstoffe und -tests nicht auf null setzen, er beharrt auf die 19 %. Eine EU-Richtlinie zur möglichen Streichung der Steuer hat Scholz zwar Ende 2020 mitbeschlossen, doch für Deutschland sieht er „keinen Bedarf“, teilt seine Staatssekretärin Sarah Ryglewski mit. Sie verweist auf drohende Ausfälle der Länder, die Teile der Mehrwertsteuer kassieren. Derweil machen 20 Mitgliedstaaten bereits vom Brüsseler Angebot Gebrauch. „Alle machen es, nur wir nicht“, sagt CDU-Steuerexperte Fritz Güntzler. Sein FDP-Kollege Markus Herbrand kritisiert: „Scholz hat jedes Verantwortungsbewusstsein für eine kosteneffiziente Pandemiebekämpfung verloren.“