Vor dem Hintergrund des „Brexits“ hat die Finanzverwaltung in einem BMF-Schreiben Stellung genommen, wie die Limited, eine Gesellschaft nach britischem Recht von der Finanzverwaltung behandelt werden soll. Das Bundesministerium der Finanzen geht davon aus, dass nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU ein Drittstaat vorliegt und eine britische Limited in Deutschland fortan ein Einzelunternehmen oder bei mehreren Gesellschaftern eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts darstellt. Auf diese ist auch das deutsche Gesellschaftsrecht anzuwenden.

 

Die wohl mit gravierendste Folge dürfte der Wegfall der Haftungsbeschränkung für die Gesellschafter sein. In dem EU-Abkommen mit dem Vereinigten Königreich fehlt leider eine gesellschaftsrechtliche Regelung. Britische Limiteds, die noch seit Ende der Übergangszeit vom 31. Dezember 2020 bestehen, existieren in ihrer ursprünglichen Form als solche in Deutschland nicht mehr.

Die Rentenanpassung ist nun beschlossene Sache. Rentner/innen in den neuen Bundesländern bekommen eine Erhöhung von 0,72 %. Der Rentenwert steigt von 33,23 auf 33,47 €. Rentner in den alten Bundesländern liegen knapp darüber mit einem Rentenwert von 34,19 €. Für sie wurde eine Nullrunde beschlossen.
Wegen der Corona-Pandemie und des negativen Lohnniveaus in 2020 würde sich eigentlich sogar ein geringerer Rentenwert ergeben. Da die Renten aber gesetzlich garantiert sind, verbleibt es beim Vorjahreswert für den Rentenwert West. Der Anstieg des Rentenwerts Ost ergibt sich daher allein aus der Angleichung beider Rentenwerte, was ebenfalls gesetzlich verankert ist.

Das Defizit der Bundesagentur für Arbeit (BA) wird immer weiter in die Höhe getrieben durch die Kosten der Kurzarbeit. Es wird davon ausgegangen, dass im Jahr 2021 rund 17 Milliarden Euro an Zuschuss des Bundes benötigt wird, um das zu erwartende Minus auszugleichen. Ursprünglich wurde mit einem Zuschuss von 3,3 Milliarden Euro im Haushaltsplan gerechnet. Gesamtausgaben für die Kurzarbeit wurden mit 6,1 Milliarden Euro veranschlagt. Diese Summe war jedoch schon im März erreicht. Gerechnet wird nun mit Gesamtkosten von 20 Milliarden Euro in diesem Jahr, wobei die Zahl sogar noch steigen könnte. Bereits seit Januar werden jede Woche im Schnitt 500 Millionen Euro für Kurzarbeit ausgegeben. Verlässliche Zahlen stammen zuletzt aus dem Februar mit knapp 3,3 Millionen Menschen in Kurzarbeit, somit jeder zehnte Beschäftigte.

Es bestehen keine weiteren Ansprüche auf Entschädigungen gegen den Staat aufgrund von Einnahmeverlusten wegen der staatlichen Corona-Maßnahmen neben den bereits bestehenden Corona-Soforthilfen. So hat das Landesgericht München I entschieden. Und zwar besteht ein solche Anspruch weder unmittelbar oder analog nach dem Infektionsschutzgesetz noch auf anderer Grundlage. Geklagt hatten der Betreiber einer Musik – und Filmproduktion und die Betreiberin einer Kartbahn, die von Betriebsschließungen betroffen waren.

Aktuelle Untersuchung ergaben, dass die Neuregelungen von 2015, welche den hohen Prüfaufwand für Unternehmen und Verwaltung günstiger machen sollten, zu einem miserablen Ergebnis führen. Der Prüfaufwand für die Verwaltung lag vor 2015 bei rund 4 Mio. Euro pro Jahr. Nach sechs Jahren der intensivierten Checks, schlagen jährliche Prüfkosten von 20 Mio. Euro zu Buche – eine Verfünffachung des Aufwands! Gleiches gilt für die Wirtschaft selbst, die pro Jahr inzwischen 10 Mio. Euro berappen muss, statt wie früher 2 Mio. Euro. So entstanden Gesamt-Mehrkosten von 24 Mio. Euro welchen aber nur Mehrerträge durch die höhere Prüfdichte von rund 13 Mio. Euro pro Jahr gegenüber stehen.

Die Bundesregierung will mit Drohnen elf Millionen Euro bis zum Jahr 2030 einnehmen. Denn die Luftfahrzeuge müssen künftig beim Luftfahrt-Bundesamt registriert werden. Der Bund geht jährlich von 105.000 neuen Anmeldungen aus, bei geschätzten Verwaltungskosten von 720.000 Euro. Rechnerich würden somit 4 Millionen Gewinn bleiben. Allerdings ist noch unklar, wie hoch die Registrierungsgebühren sein werden. Je nach Kategorie sollen diese zwischen fünf und 50 Euro betragen.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will den Mehrwertsteuersatz für Corona-impfstoffe und -tests nicht auf null setzen, er beharrt auf die 19 %. Eine EU-Richtlinie zur möglichen Streichung der Steuer hat Scholz zwar Ende 2020 mitbeschlossen, doch für Deutschland sieht er „keinen Bedarf“, teilt seine Staatssekretärin Sarah Ryglewski mit. Sie verweist auf drohende Ausfälle der Länder, die Teile der Mehrwertsteuer kassieren. Derweil machen 20 Mitgliedstaaten bereits vom Brüsseler Angebot Gebrauch. „Alle machen es, nur wir nicht“, sagt CDU-Steuerexperte Fritz Güntzler. Sein FDP-Kollege Markus Herbrand kritisiert: „Scholz hat jedes Verantwortungsbewusstsein für eine kosteneffiziente Pandemiebekämpfung verloren.“

64,5 Millionen Covid-19 Impfdosen kosten rund 624 Millionen Euro, die bis 17.03. in Europa verteilt wurden. 67 Prozent der Dosen und 83 Prozent der Erlöse sind auf lt. den Berichten eines Finanzdienstes auf Pfizer/Biontech entfallen, deren Dosis 12 Euro kostet. Mit einem Marktanteil von 25 Prozent verlangt AstraZeneca 1,78 Euro pro Dosis.

Die Grün­dung einer GmbH soll künf­tig auch on­line mög­lich sein. Das Bun­des­ka­bi­nett hat heute den Ent­wurf eines Ge­set­zes zur Um­set­zung der Di­gi­ta­li­sie­rungs­richt­li­nie (DiRUG) ver­ab­schie­det, mit dem ent­spre­chen­de EU-Vor­ga­ben um­ge­setzt wer­den. Der Ent­wurf ent­hal­te eine Reihe von Re­ge­lun­gen, die teil­wei­se grund­le­gen­de Än­de­run­gen im Sys­tem des deut­schen Re­gis­ter­we­sens zur Folge haben, heißt es in einer Mit­tei­lung des Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums. Hauptbestandteil des beschlossenen Gesetzesentwurf ist die Ermöglichung der Online-Gründung der GmbH sowie weiterer Online-Verfahren für Registeranmeldungen einschließlich der Beglaubigung einer qualifizierten elektronischen Signatur. Dazu soll eine Form der notariellen Beurkundung und Beglaubigung mittels Videokommunikation eingeführt werden.

Seit dem 23.12.2020 gilt ein neues Maklerrecht. Sofern der Käufer von Wohnung oder Einfamilienhaus als Verbraucher gilt, wie es bei den meisten Privatkäufen der Fall ist, dann muss er in der Regel nur noch maximal die Hälfte der Maklerprovision zahlen. Bisher war es so, dass er diese teils alleine zahlen musste, auch dann, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hatte. Für den Makler steht jetzt allerdings nicht unbedingt fest, welche Regeln gelten. Wenn der Käufer bereits mehrere Immobilien hält, die professionell verwaltet werden, dann gilt er nicht als Verbraucher. Die Schutzregeln greifen demnach nicht. Allerdings führen Fehler nicht zwingend zur Nichtigkeit der Abmachung. Der Makler hat dann keinen Provisionsanspruch. Hier wird nämlich ein wirksamer Vertrag mit Käufer und Verkäufer vorausgesetzt.