Für die Schaffung von neuen Mietwohnungen können zusätzlich 4 Jahre lang bis zu 5 % Sonderabschreibung jährlich in Anspruch genommen werden, wenn der Neubau 10 Jahre lang zu Wohnzwecken vermietet wird und die Baukosten 3.000 Euro pro Quadratmeter nicht übersteigen. Die Sonderabschreibung gibt es aus Baukosten bis 2.000 Euro je Quadratmeter. Dies gilt auch bei Anschaffung im Jahr der Fertigstellung.
Voraussetzung ist ein Bauantrag in der Zeit vom 01. September 2018 bis 31. Dezember 2021. Mietwohnungen, für die kein Bauantrag oder keine Bauanzeige vorgeschrieben ist, sind ebenfalls begünstigt, wenn mit der Bauausführung im obigen Zeitraum begonnen wurde.

Nur Mittelmäßigkeit im internationalen Vergleich bei der Digitalisierung, das attestiert eine von der IHK München und Oberbayern in Auftrag gegebenen Ifo-Studie dem Wirtschaftsstandort Deutschland und sieht Handlungsbedarf in vielen Bereichen um ein „führendes Innovationsland“ zu bleiben. (ifo-Pressemitteilung vom 23.11.2021).
In der öffentlichen Verwaltung wird vermehrt Nachholbedarf gesehen, z.B. für digitale Dienstleistungen. Aber auch die Digitalisierung in der Wirtschaft wird nicht nur durch strenge Vorgaben und Datenschutzbedenken ausgebremst. Die Gründungen von IT-Unternehmen sind rückläufig, digitale Kompetenzen und notwendiges Kapital besonders für entscheidende Neuerungsprozesse fehlen in Deutschland. Hinzu kommt auch noch, dass eine bereits vorhandene Infrastruktur mangels Nachfrage gar nicht ausgeschöpft wird. Dennoch soll der Netzausbau weiter vorangetrieben werden.

Die förderfähigen Aufwendungen für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt nach dem Forschungszulagengesetz sind anhand von Stundenaufzeichnungen der eingesetzten Beschäftigten nachzuweisen. Dazu hat das BMF das Muster aktualisiert.
Für jeden Arbeitstag ist der zeitliche Einsatz der Mitarbeiter am begünstigten Projekt aufzuzeichnen. Dasselbe gilt für Eigenleistungen durch Unternehmer. Das Muster stellt eine Arbeitshilfe dar, eine Verpflichtung zu Anwendung besteht nicht. Erfolgt die Arbeitszeitdokumentation nicht elektronisch, muss diese von einer verantwortlichen Person, z.B. dem Projektleiter, unterschrieben werden.

Viele Unternehmen haben mit den finanziellen Folgen der Hochwasserkatastrophe und den enormen Regenfällen in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und in Teilen Bayerns und Sachsens im Juli 2021 zu kämpfen. Mit Gesetz vom 10.09.2021 wurde eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht beschlossen. Voraussetzung ist, dass Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Folgen der Wetterereignisse im Juli 2021 sind. Werden ernsthafte Verhandlungen über Finanzierung und Sanierung geführt und steht eine Sanierung auch tatsächlich in Aussicht, kann die Insolvenzantragspflicht bis spätestens 31. Januar 2022 ausgesetzt werden.

Die E-Mobilität erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Wegen gestiegenen Nachfrage und Lieferengpässen wurde die Frist zur Einreichung von Nachweisen für den Zuschuss neuer Ladestationen von neun auf zwölf Monate verlängert.

Über die KfW bekommt man als privater Eigentümer, Mieter oder Vermieter von Wohneigentum aber auch als Wohnungseigentümergemeinschaft eine Zuschuss von 900 Euro für neue Ladepunkte an privaten und nicht öffentlich zugänglichen Ladestationen.

Um diesen zu erhalten, müssen die Kosten pro Ladepunkt bei mindestens 900 Euro liegen und es muss eine Ladeleistung von mindestens 11 kW sowie eine intelligente Steuerung vorliegen.

Erfasst werden die Kosten der Ladestation inkl. Einbau, Anschluss und Installation sowie die Kosten für das Energiemanagement-System zur Steuerung. Eine Doppelförderung, d.h. einen Zuschuss neben anderen Fördermitteln ist nicht möglich.

Trotz der Corona-Krise ist im vergangenen Jahr mehr Schwarzarbeit aufgedeckt worden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls stellte für 2020 einen finanziellen Schaden von 816,5 Mio. EUR fest. Das geht aus der Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. Die Summe setzt sich aus nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen, nicht gezahlten Steuern und weiteren Schäden wie etwa nicht gezahlten Mindestlöhnen zusammen.
Die Schadensumme ist deutlich höher als im Vorjahr, als 755,4 Mio. EUR ausgewiesen wurden. Dabei hatten zahlreiche Branchen die Arbeit im vergangenen Jahr wegen der Pandemie zeitweise heruntergefahren. Auch die Kontrolleure konnten laut Ministerium teils nur unter Einschränkungen arbeiten. Zugleich weist das Ministerium in seiner Antwort, darauf hin, dass jährliche Schwankungen bei der Schadensumme wegen der komplexen, oft jahresübergreifenden Fälle normal seien. Ein Vergleich mit den Vorjahren sei daher wenig aussagekräftig.

Diskretion wurde in Banken lange großgeschrieben. Damit ist Schluss: Bei größeren Bargeldeinzahlungen müssen Kunden nun detailliert Auskunft geben, woher das Geld stammt. Denn von solchen Transaktionen gehe ein „erhöhtes Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ aus, schreibt die Finanzaufsicht BaFin in ihren Auslegungs- und Anwendungshinweisen zum Geldwäschegesetz für die Banken. Ganz besonders stünden Immobiliengeschäfte im Fokus.

Seit dem 9. August müssen die Banken die neuen Vorgaben umsetzen – und die bekommen ihre Kunden nun durchaus zu spüren.

Bestandskunden müssen die Herkunft von Barbeträgen nachweisen, sobald eine Gesamtsumme von 10 000 Euro überschritten wird. Die Aufteilung in mehrere kleine Summen soll dabei nichts ändern. Als Nachweis reichen etwa Bankbelege über eine Barauszahlung, ein Verkaufsvertrag oder ein Schenkungsvertrag. Ohne Nachweis darf die Bank das Geld nicht annehmen.
Auch bei kleineren Summen sind Rückfragen möglich. Prüfungen sind den Kreditinstituten auch hier vorgegeben, aber nur dann, wenn ein höheres Geldwäscherisiko besteht, heißt es im BaFin-Schreiben. Noch deutlich strenger sind die Regeln für Gelegenheitskunden, die vor der Einzahlung keine Geschäftsbeziehung zur Bank haben. Bei ihnen ist ein Nachweis schon ab 2.500 Euro nötig.
Immerhin: Bankkunden, die regelmäßig hohe Summen bar einzahlen, etwa Einzelhändler, genießen einen Vertrauensvorschuss. Es reicht, dass die Banken deren Transaktionen regelmäßig auf Plausibilität prüfen. Eine Kontrolle in jedem Einzelfall hingegen ist bei ihnen nicht nötig.

Zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern werden ab dem Besteuerungszeitraum 2021 Vordruckmuster eingeführt. Zur steuerlichen Erfassung von im Inland ansässigen Steuerpflichtigen wendet die Finanzverwaltung bundeseinheitliche rechtsformabhängige Fragebögen an. Zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern gab es derzeit lediglich landesspezifische Fragebögen einzelner Bundesländer. Das vollständige BMF-Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF.

Durch die dritte Verordnung zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns ist der Mindestlohn zum 1.1.2021 von 9,35 € auf 9,50 € angestiegen. Zum 1.7.2021 steigt der Mindestlohn auf 9,60 €.

Weitere Erhöhungen durch die dritte Verordnung zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns:
zum 1.1.2022 auf 9,82 €
zum 1.7.2022 auf 10,45 €

Kinder und Jugendliche mussten in den vergangenen Monaten zurückstecken und haben viel verpasst – nicht nur in der Schule. Um Familien mit geringem Einkommen zu unterstützen, bekommen diese ab August einmalig einen Kinderfreizeitbonus für jedes Kind ausgezahlt. Der Bundestag stimmte dem Vorschlag der Bundesregierung zu. Besonders betroffen sind hier Familien mit geringem finanziellem Spielraum. Um sie zu unterstützen, hat der Bundestag nun einen Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro je Kind für Familien mit geringem Einkommen beschlossen. Dieser Bonus kann individuell für Ferien- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden. Die Zahlung geht an Familien, die auf Hartz IV angewiesen sind, Anspruch auf Wohngeld oder den Kinderzuschlag haben oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. 270 Millionen Euro stellt der Bund dafür zur Verfügung. Ausgezahlt werden soll der Freizeitbonus ab August. Die meisten Familien müssen dafür keinen gesonderten Antrag stellen. Allein Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen sowie Familien mit Sozialhilfe müssen dafür einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen.