Seit 2020 ist eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (=TSE) für elektronische Aufzeichnungssysteme verpflichtend, um die so aufgezeichneten Daten zu schützen. Gesetzlich gefordert (§ 146a AO) ist auch die einheitliche digitale Schnittstelle (DSFinV-K) gem. § 4 KassenSichV, die das Bundesministerium für Finanzen nun zum 21.04.2022 veröffentlicht hat. Diese ist notwendig, um die Daten aus elektronischen Aufzeichnungssystemen im Fall einer Außenprüfung oder Kassen-Nachschau dem Finanzamt zur Verfügung zu stellen. Die Hersteller und Anbieter der Kassensysteme müssen die Anforderungen der DSFinV-K = Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme nun umsetzen.

Die EEG-Umlage 2022 beträgt 3.723 ct/kWh. Im Vergleich zum Vorjahr sinkt sie um 2,8 ct/kWh bzw. 43 Prozent. Damit liegt die EEG-Umlage 2022 auf dem niedrigsten Stand seit zehn Jahren – und das trotz einer Verdopplung der EEG-Strommenge von 118 auf 239 Terawattstunden, was einem Anstieg um 103 Prozent entspricht. Die starke Absenkung der Umlage im Jahr 2022 im Vergleich zu den Vorjahren lässt sich im Kern auf die Entwicklung der Strombörsenpreise und auf die Bundeszuschüsse zurückführen. Um die hohen Energiekosten für Verbraucher einzudämmen, plant die Bundesregierung, die EEG-Umlage rasch abzuschaffen.

Ein Heizkostenzuschuss für Menschen mit niedrigem Einkommen soll die Belastung aus den gestiegenen Energiekosten abmildern. Gut 2 Millionen Wohngeld-, BAföG- oder Bildungsförderungs-Empfänger sollen im Sommer von dem einmaligen Zuschuss profitieren. Ein Heizkostenzuschuss für Menschen mit niedrigem Einkommen soll die Belastung aus den gestiegenen Energiekosten abmildern. Gut 2 Millionen Wohngeld-, BAföG- oder Bildungsförderungs-Empfänger sollen im Sommer von dem einmaligen Zuschuss profitieren. Dabei kommt es auch auf die Größe des Haushalts an. Auf einen Ein-Personen-Haushalt mit Wohngeld entfällt ein Zuschuss mit 270 €, auf einen Zwei-Personen-Haushalt mit Wohngeld entfallen 350 € und für jedes weitere Familienmitglied gibt es 70 € zusätzlich. Studenten und staatlich geförderte Auszubildende erhalten 230 €.
Rund 370 Millionen € sollen so verteilt werden. Die Auszahlung wird von Amts wegen vorgenommen, der Zuschuss muss also nicht separat beantragt werden. Außerdem darf dieser auch nicht gepfändet werden. Unterstützt werden alle, die mindestens einen Monat Wohngeld, BAföG oder eine Bildungsförderung in der Zeit von Oktober 2021 bis März 2022 bezogen haben.

Die Rentenversicherung ist darauf angewiesen, dass länger Beiträge gezahlt werden. Der Abgang geburtenstarker Jahrgänge reißt eine große Lücke in die Rente, zusätzlich zum ohnehin bestehenden Fachkräftemangel. Trotzdem halten die meisten Deutschen nichts von einem späteren Ruhestand, trotz Rentenbonus. 250.000 Deutsche gingen 2020 ohne Abschläge vorzeitig in den Ruhestand, fast sechs Mal so viele, wie freiwillig länger arbeiten. Im Jahr 2020 waren es rund 42.000 Personen, die weiter Rentenbeiträge gezahlt haben.

Wird eine Unternehmergesellschaft gegründet, deren Stammkapital nicht mindestens 25.000 Euro beträgt, ist diese verpflichtet, als UG oder Unternehmergesellschaft mit dem Zusatz (haftungsbeschränkt) zu firmieren. Fehlt der Zusatz, entsteht ein unrichtiger Rechtsschein. Im Rechtsverkehr kommt die Haftungsbeschränkung nicht zum Ausdruck und der Vertreter haftet persönlich, da der Eindruck entsteht, es sei mindestens eine natürliche Person mit unbeschränkter Haftung beteiligt.

Unternehmen, die Ihren Jahresabschluss 2020 bis 31.12.2021 offenlegen mussten und dies bisher noch nicht getan haben, haben kein Ordnungsgeldverfahren zu befürchten. Das Bundesamt für Justiz hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Justiz aufgrund der Corona-Pandemie beschlossen bis zum 07.03.2022 keine Verfahren einzuleiten. Dies betrifft allerdings nicht Unternehmen mit Offenlegungspflicht ihres Jahresabschlusses bis 30.04.2022.

Der Bundesgerichtshof hat über den Versicherungsanspruch eines Gastwirtes entschieden, der aufgrund der Eindämmung der Corona-Pandemie sein Restaurant schließen musste. Der Versicherer bekam Recht und muss keine Leistungen aus der Betriebsschließungsversicherung zahlen, denn Covid-19 war im Vertrag nicht ausdrücklich genannt und der Versicherungsanspruch bestand daher nur für die laut Infektionsschutzgesetz gelisteten Krankheiten. Da Corona bis dahin nicht enthalten war, muss der Gastwirt den Umsatzausfall aus der Betriebsschließung trotz Versicherung selbst tragen.

Die E-Mobilität erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Die Frist für die Förderung zur Anschaffung von E-Autos wurde um ein Jahr verlängert. Käufer eines rein elektrisch betriebenen Fahrzeugs erhalten im Jahr 2022 noch bis zu 9.000 € und für Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge noch bis zu 6.750 €.

Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine erhalten den Umweltbonus, wenn Sie ein gefördertes Fahrzeug kaufen oder leasen. Dabei kann es sich um Neufahrzeuge aber auch junge gebrauchte Fahrzeuge handeln. Der Antrag muss spätestens ein Jahr nach Erst- bzw. Zweitzulassung gestellt werden und das Fahrzeug muss mindestens sechs Monate auf den Antragsteller zugelassen sein.

Das Elektrofahrzeug muss ein reines Batterieelektrofahrzeug, ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug sein mit einem Netto-Listenpreis von bis zu 65.000 €. Förderfähig sind die Fahrzeugklassen M1 oder N1 (bzw. N2 soweit es mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B im Inland geführt werden darf).

Von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge werden gefördert mit einer maximalen CO2-Emission je gefahrenem Kilometer bis zu 50 Gramm oder einer bestimmten Mindestreichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine. Bei Anschaffung und Beantragung bis zum 31. Dezember 2021 beträgt diese elektrische Mindestreichweite 40 km, bei Anschaffung und Beantragung in den Jahren 2022 bis 2024 beträgt sie 60 km und bei Anschaffung und Beantragung ab 2025 beträgt diese 80 km. Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emissionen verursachen, sind reinen Batterieelektrofahrzeugen gleichgestellt. Fahrzeuge, die höchstens 50 g CO2-Emissionen pro Kilometer vorweisen, sind von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen gleichgestellt. Keine Förderung mehr gibt es für ein akustischen Warnsystems (AVAS).

Ab dem kommenden Jahr soll eine mögliche Förderung mehr auf den Klimaschutz ausgerichtet werden.

Verstöße gegen das Mindestlohngesetz ziehen hohe Strafen nach sich.Im vergangenen Jahr war die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung über 45.000 Euro bei Überprüfungen im Einsatz. In 3.083 Fällen hat sie Ermittlungsverfahren gegen die Arbeitgeber eingeleitet und 12,5 Millionen Bußgelder verhängt. Zu 25 % von den Kontrollen betroffen war die „Problem-Branche“ Bau, auf die allein 816 der eingeleiteten Verfahren entfällt. Dies kostete die Bauunternehmen 3,88 Millionen Euro an Bußgeldern, die besser in den Mindestlohn investiert gewesen wären.

Die regelmäßige Verjährungsfrist, unter die im Regelfall alle Forderungen aus Kauf- und Werkverträgen fallen, beträgt drei Jahre (§ 195 Bürgerliches Gesetzbuch –  BGB). Die Verjährungsfrist beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Der Anspruch ist entstanden, wenn die Leistungen vollständig erbracht worden sind. Auf das Datum der Rechnungsstellung kommt es nicht an.

Zum Jahreswechsel verjähren Forderungen aus dem Jahr 2018. Die Versendung von Mahnungen zum Jahreswechsel ändern an der Verjährung nichts. Verhindert werden kann der Verjährungsablauf nur durch den Antrag auf ein gerichtliches Mahnverfahren, sofern der Antrag vollständig und der Mahnbescheid noch bis 31.12.2021 dem Schuldner zugestellt wird (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Kann der Schuldner vor Jahresende wenigstens zur Zahlung einer Rate bewegt werden, hat dies den Vorteil, dass die Verjährungsfrist unterbrochen wird und ab dem Tag der Zahlung erneut drei Jahre läuft (Neubeginn der Verjährung § 212 Abs. 1 BGB).